Teilungsvermessungen
Bei einer Teilungsvermessung wird ein bestehendes Flurstück in zwei oder mehrere Flurstücke neu aufgeteilt.
Die neuen Grenzen werden nach Ihren Vorstellungen in der Örtlichkeit festgelegt und die Grenzpunkte mit Grenzmarken (z.B. Genzsteine, Bolzen) dauerhaft vermarkt.
amtliche Gebäudeeinmessung
Bei der amtlichen Gebäudeeimessung wird der Gebäudebestand der noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen ist örtlich aufgemessen und ins Liegenschaftskataster übernommen.
Nach Fertigstellung des Rohbaus sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet die amtlichen Gebäudeeimessung zu beauftragen.
Grenzwiederherstellung
Durch eine Grenzwiederherstellung werden bestehende Grenzpunkte überprüft, fehlende Grenzpunkte neu vermarkt und gegebenenfalls eine neue Koordinaten für die Grenzpunkte bestimmt.
Sonderungen
Bei einer Sonderung wird ein bestehendes Flurstück neu aufgeteilt. Eine örtliche Vermessung findet nicht statt und es werden keine Grenzpunkte vermarkt.
Vereinigungen
Bei einer Vereinigung werden mehrere bestehende Grundstücke zu einem neuen Grundstück zusammengefasst.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder beraten Sie telefonisch.